LS
Das selbst. Beweisverfahren (sBV) und der Rechtsstreit bilden eine Einheit bei Ermittlung der Höchstzahl der zu zahlenden Raten (§ 115 II 4 ZPO), wenn die Streitgegenstände beider Verfahren übereinstimmen.
OLG Celle, Beschl. v. 21.07.2015 - 6 W 93/15