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Volle TG bei Erörterung nur mit Gericht

Verfasst: 09.07.2015, 17:31
von Anahid
Eine volle Terminsgebühr nach VV 3104 RVG fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert. Zur Glaubhaftmachung genügt die anwaltliche Versicherung.
OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2015 - 1 W 18/15, BeckRS 2015, 11245