Volle TG bei Erörterung nur mit Gericht

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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#1

09.07.2015, 17:31

Eine volle Terminsgebühr nach VV 3104 RVG fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert. Zur Glaubhaftmachung genügt die anwaltliche Versicherung.
OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2015 - 1 W 18/15, BeckRS 2015, 11245
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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