Kostenfestsetzung Arbeitsrecht

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#1

26.03.2015, 15:37

Hallo zusammen,

grundsätzlich ist es ja so, dass jeder im Arbeitsgerichtsprozess seine Kosten selbst trägt.
Irgendwie finde ich aber überall etwas anderes, was die Kostenfestsetzung betrifft.
Ist es jetzt richtig, dass ich das Abwesenheitsgeld und die Fahrtkosten des Mandanten festsetzen lassen kann? :kopfkratz
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Liesel
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#2

26.03.2015, 15:52

12a Abs. 1 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz

"In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes."

Fahrtkosten des Mandanten können festgesetzt werden.
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jojo
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#3

27.03.2015, 08:34

Sofern tatsächlich entstanden und notwendig und beim Vorliegen einer Kostengrundentscheidung.

Ansonsten wie Liesel..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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