wir haben 1. Instanz und Berufung in einem Zivilverfahren gewonnen und Kostenfestsetzung beantragt.
Der Streitwert wurde zwischenzeitlich aber berichtigt.
Jetzt fordert der Rechtspfleger zur Abgabe berichtigter Kostenfestsetzungsanträge auf.
Können wir nicht einfach schreiben, dass die bisher gestellten Anträge insoweit beschränkt werden, als dass sie den jetzigen Streitwert übersteigen?
Ansonsten streichen die Rechtspfleger doch auch einfach alles was ihnen nicht gefällt?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.