Zurückverweisung + PKH-Bewilligung

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

14.12.2014, 14:30

LS
Die Zurückverweisung des Rechtstreits eröffnet keinen neuen Rechtszug i.S.d. § 119 I 1 ZPO. Die Bewilligung von PKH erfasst auch die nach Zurückverweisung neu anfallenden RA-Gebühren.

OLG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2014 – 5 U 169/11

juris
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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