Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben nach dem Freispruch der Angeklagten die Reisekosten festsetzen lassen, jedoch erkennt das Gericht nicht alles an.
Die Angeklagte wohnt in B. und ist dann über L. geflogen, dort hat sie sich noch bei ihrem Freund aufgehalten. Von L. ist sie dann weiter nach H. geflogen, um den Gerichtstermin wahrzunehmen. Nun sagt das Gericht, es zahlt nur den Flug von L. nach H., da sie ja eh in L. war und dort einen "Privataufenthalt" hatte. Habt ihr da irgendwie eine Entscheidung? Sie hätte ja eh von B. nach H. müssen und die Flugroute ist auch über L.
Danke
Reisekostenerstattung der Angeklagten bei Freispruch
- Adora Belle
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Wenn die Reise nicht ausschließlich dem Gerichtstermin diente, dann können auch nicht alle Kosten geltend gemacht werden. Was sind denn B.,L. und H.? Mir fehlt grad die Phantasie, um mir innerdeutsche Flüge mit notwendiger Zwischenstation vorzustellen.
- Adora Belle
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Tja, da hilft wohl nur weiterer Vortrag.