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Kostenbelehrungspflicht bei Doppelvertretung in F-Sachen

Verfasst: 02.11.2013, 12:49
von 13
LS
Suchen Eheleute gemeinsam einen RA auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.

BGH, Urteil vom 19.09.2013 – IX ZR 322/12

juris (KORE 304092013)