Kostenbelehrungspflicht bei Doppelvertretung in F-Sachen

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

02.11.2013, 12:49

LS
Suchen Eheleute gemeinsam einen RA auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.

BGH, Urteil vom 19.09.2013 – IX ZR 322/12

juris (KORE 304092013)
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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