Separate Vollmacht für II. Instanz notwendig
Verfasst: 24.09.2012, 08:35
LS
Die Festsetzung einer - ermäßigten - VG nach Rücknahme der Berufung durch den Gegner setzt voraus, dass ein Auftrag zur Durchführung des Berufungsverfahrens erteilt worden war. Eine vor Einreichung der Klage "für alle Instanzen" erteilte Prozessvollmacht genügt hierfür nicht.
LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.08.2012 – 17 Ta (Kost) 6079/12
juris (JURE 120016381)
Die Festsetzung einer - ermäßigten - VG nach Rücknahme der Berufung durch den Gegner setzt voraus, dass ein Auftrag zur Durchführung des Berufungsverfahrens erteilt worden war. Eine vor Einreichung der Klage "für alle Instanzen" erteilte Prozessvollmacht genügt hierfür nicht.
LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.08.2012 – 17 Ta (Kost) 6079/12
juris (JURE 120016381)