Separate Vollmacht für II. Instanz notwendig

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NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
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#1

24.09.2012, 08:35

LS
Die Festsetzung einer - ermäßigten - VG nach Rücknahme der Berufung durch den Gegner setzt voraus, dass ein Auftrag zur Durchführung des Berufungsverfahrens erteilt worden war. Eine vor Einreichung der Klage "für alle Instanzen" erteilte Prozessvollmacht genügt hierfür nicht.

LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.08.2012 – 17 Ta (Kost) 6079/12

juris (JURE 120016381)
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rosa

#3

24.09.2012, 14:10

ich habe mir eben das Urteil mal ganz durchgelesen und kann es ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen ...
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