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Erstattung Kosten Deckungsanfrage BGH 13.12.11 VI ZR 274/10

Verfasst: 15.08.2012, 09:15
von Tigerle
Ich bin über folgendes Urteil gestoßen:

BGH Urteil vom 13.12.2011 Az.: VI ZR 274/10

Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

den Volltext gibt es hier -> Link zum Urteil