EG bei Teilvergleich im VA-Verfahren
Verfasst: 05.08.2012, 21:52
Eine EG in VA-Verfahren kann nicht nur dann entstehen, wenn eine gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich insgesamt entbehrlich wird, sondern bereits dann, wenn sich die Beteiligten über eine wesentliche Grundlage für die Durchführung des Versorgungsausgleichs endgültig einigen. Hierauf hat zutreffend das OLG Hamm im Beschl. v. 02.07.2011 - II-6 WF 127/12 hingewiesen.
Beck-blog v. 04.08.2012
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