Kosten UB-HB und Terminsausfall
Verfasst: 18.07.2012, 15:55
LS
1. Die Kosten eines UB, der mit der Terminswahrnehmung beauftragt wurde, sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten des HB auch dann gegen die kostenpflichtige Partei festzusetzen, wenn der zuvor anberaumte Termin aufgehoben wird.
2. Zur Berechnung der Höhe eines fiktiven Abwesenheitsgeldes
OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2012 - 2 W 16/12
RVGreport 2012, 269 = NdsRpfl 2012, 202 = juris (KORE 208992012)
1. Die Kosten eines UB, der mit der Terminswahrnehmung beauftragt wurde, sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten des HB auch dann gegen die kostenpflichtige Partei festzusetzen, wenn der zuvor anberaumte Termin aufgehoben wird.
2. Zur Berechnung der Höhe eines fiktiven Abwesenheitsgeldes
OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2012 - 2 W 16/12
RVGreport 2012, 269 = NdsRpfl 2012, 202 = juris (KORE 208992012)