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Kosten UB-HB und Terminsausfall

Verfasst: 18.07.2012, 15:55
von 13
LS
1. Die Kosten eines UB, der mit der Terminswahrnehmung beauftragt wurde, sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten des HB auch dann gegen die kostenpflichtige Partei festzusetzen, wenn der zuvor anberaumte Termin aufgehoben wird.

2. Zur Berechnung der Höhe eines fiktiven Abwesenheitsgeldes

OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2012 - 2 W 16/12


RVGreport 2012, 269 = NdsRpfl 2012, 202 = juris (KORE 208992012)

Re: Kosten UB-HB und Terminsausfall

Verfasst: 18.07.2012, 16:08
von Adora Belle
Das heißt 0,65 VG?

Re: Kosten UB-HB und Terminsausfall

Verfasst: 18.07.2012, 16:42
von 13
So sieht´s wohl aus, da der TV ja nicht mehr beanspruchen kann.