Kosten UB-HB und Terminsausfall

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NORTHERN DINO
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#1

18.07.2012, 15:55

LS
1. Die Kosten eines UB, der mit der Terminswahrnehmung beauftragt wurde, sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten des HB auch dann gegen die kostenpflichtige Partei festzusetzen, wenn der zuvor anberaumte Termin aufgehoben wird.

2. Zur Berechnung der Höhe eines fiktiven Abwesenheitsgeldes

OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2012 - 2 W 16/12


RVGreport 2012, 269 = NdsRpfl 2012, 202 = juris (KORE 208992012)
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Adora Belle
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#2

18.07.2012, 16:08

Das heißt 0,65 VG?
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NORTHERN DINO
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#3

18.07.2012, 16:42

So sieht´s wohl aus, da der TV ja nicht mehr beanspruchen kann.
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