Nachdem zuletzt immer wieder Entscheidungen aufgefallen sind, in denen sich die Rechtsprechung im Umgang mit der TG für die außergerichtliche Erledigungsbesprechung schwer getan hatte, ist nunmehr der Beschl. d. LSG Thüringen v. 21.03.2012 – L 6 SF 238/12 B positiv zu erwähnen. Zutreffend hat sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt, dass ein Anspruch auf eine TG besteht, wenn die Verfahrensbeteiligten in einer telefonischen Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts konkret über den Abschluss eines Vergleichs verhandelt haben.
beck-blog v. 21.04.2012