Anrechnung des Restwerts beim Streitwert?

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Katharina28
Forenfachkraft
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#1

17.09.2011, 20:25

Bei der Abrechnung auf Totalschadensbasis ist der Restwert bei der Bemessung des Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nicht abzuziehen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisb ... 10325.html" target="blank
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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