Bei der Abrechnung auf Totalschadensbasis ist der Restwert bei der Bemessung des Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nicht abzuziehen.
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Anrechnung des Restwerts beim Streitwert?
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[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]
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(Albert Einstein)[/i][/b]
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