Keine Terminsgebühr für nicht durchgeführte Berufungsverhdl.

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Renosab
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#1

03.02.2011, 13:33

Es gibt keine Terminsgebühr für nicht durchgeführte Berufungsverhandlung

siehe NJW 6/2011 388-389

Der Termin muss konkludent stattfinden !!
rosa

#2

03.02.2011, 13:35

habs mir ma ausgedruckt
:thx
gkutes

#3

03.02.2011, 13:41

traurig, dass der BGH sich mit sowas beschäftigen muss :!:
Renosab
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#4

04.02.2011, 09:13

Der BGH ist des öftern "der Prinzipienreiter" für Vorinstanzen - das ist wohl wahr !
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