RA-Seitenwechsel im Prozess

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

18.12.2010, 16:56

LS
Mehrkosten auf Grund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung infolge des Zusammenschlusses des zuerst beauftragten Anwalts mit dem Anwalt der Gegenpartei sind nicht zu erstatten.

OLG Celle, Beschl. v. 07.12.2010 – 2 W 389/10


juris (KORE 230372010)
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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