LS
Mehrkosten auf Grund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung infolge des Zusammenschlusses des zuerst beauftragten Anwalts mit dem Anwalt der Gegenpartei sind nicht zu erstatten.
OLG Celle, Beschl. v. 07.12.2010 – 2 W 389/10
juris (KORE 230372010)