16.000 € Kopiekosten notwendige Auslagen i.S.d. 46 RVG

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skugga
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#11

13.08.2010, 16:49

Ich versteh ja nie so ganz, warum die Gerichte bei so umfangreichen Akten in Strafsachen keine Duplo-Akten verschicken...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Gina

#12

13.08.2010, 17:23

skugga hat geschrieben: Duplo-Akten ...
Wassndas? :oops: :?
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#13

13.08.2010, 17:28

ne warum haben die immer noch keine elektronischen Akten wie die meisten von uns auch..
105.000 Kopien, wielange dauert das zu kopieren, da kannste ja ne Kraft einstellen, die einen MOnat nur das macht und n neuen Kopierer kann er sich auch kaufen, naja bei 16.000 € dürfte das wohl drin gewesen sein
ich hätte ja gesagt ab zum Copyshop und los gehts, aber da ist wohl nix mehr mit Verschwiegenheit
da kann man nur hoffen, dass er einen einigermaßen guten Kopierer gehabt hat und die Akte nicht allzudoll getackert etc. war
Gina

#14

13.08.2010, 20:23

Ich grüble die ganze Zeit, was das an gefüllten Leitz-Ordnern ausmacht. So 400 Blatt passen in einen, oder? :?
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skugga
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#15

13.08.2010, 20:36

Gina hat geschrieben:
skugga hat geschrieben: Duplo-Akten ...
Wassndas? :oops: :?
Bereits vom Gericht vorkopierte Aktendoppel, werden gerne genommen, wenn in Strafsachen so viele Verteidiger tätig sind, dass es viel zu lange dauern würde, wenn die alle hintereinander Akteneinsicht nehmen würden. Duplo-Akten haben außerdem den unschlagbaren Vorteil, dass man den Inhalt einfach oben in den Einzug legen und auf Start drücken kann - da gibts keine verschiedenen Papiersorten, Tackerklammern und Winzzettel mehr.

In Umfangsverfahren haben wir die früher zum erstmal behalten kistenweise als Leitzordner in die Kanzlei bekommen, das war dann natürlich noch stressfreier als kopieren.

Siehe z. B. bei Herrn Hoenig:

http://www.kanzlei-hoenig.info/nachgedacht" target="blank
Zuletzt geändert von skugga am 13.08.2010, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Gina

#16

13.08.2010, 20:38

Danke für die Erklärung, hatte nie so umfangreiche Strafsachen.
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#17

13.08.2010, 23:34

das kannte ich bisher auch nicht
:thx für die Aufklärung
cjdenver
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#18

14.08.2010, 20:22

tja, der nachteil der duplo-akten: die fertigt das gericht an, und wer soll dafür zahlen? derzeit gibts das gesetz noch nicht her die gerichtskopien als gerichtskosten zu sehen, also würde es bedeuten dass am ende das gericht auf 100.000 kopien sitzenbleibt. wenn sie aber durch die beteiligten RAe gefertigt werden, können sie nach RVG festgesetzt werden und müssen vom unterlegenen erstattet werden. ganz einfach.

PS: ich bin mir bei 100.000 seiten 100% sicher dass die nicht vom RA kopiert wurden, sondern von nem copyshop oder nem ähnlichen dienstleister. aber das ist ja egal, denn der RA muss ja nicht selbst am kopierer stehen um die VV7000 zu bekommen ;)
***

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I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#19

14.08.2010, 20:54

ne, aber wie will er ansonsten die Verschwiegenheit einhalten?
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#20

14.08.2010, 22:21

cjdenver hat geschrieben:tja, der nachteil der duplo-akten: die fertigt das gericht an, und wer soll dafür zahlen? derzeit gibts das gesetz noch nicht her die gerichtskopien als gerichtskosten zu sehen, also würde es bedeuten dass am ende das gericht auf 100.000 kopien sitzenbleibt. wenn sie aber durch die beteiligten RAe gefertigt werden, können sie nach RVG festgesetzt werden und müssen vom unterlegenen erstattet werden. ganz einfach.
Dabei vergisst Du, dass die landläufige Duplo-Akte, die zum Verbleib verschickt wird, eigentlich ausschließlich in Strafsachen anzutreffen ist. Wenn da die Staatskasse "der Unterlegene" (sei es wegen Freispruch, sei es bei Pflichtverteidigung) ist, dann rechnet sich das auch für die Staatskasse. Ich empfehle dazu den Link, den ich eingestellt habe. Das läppert sich.
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