Die RSV erzählt hier schlicht und einfach Blödsinn
ok das hilft mir schonma, weil ich langsam echt dachte, dass Ich hier en Denkfehler hatte.,
Also beim ersten Schreiben haben die gesagt, dass die GG zu 2/3 abgegolten wurde und deshalb nich alles von seiten der RSV erstattet wird. Daraufhin habe ich denen meinen KFA geschickt, in dem ich die BGH Entscheidung zitiert habe und auch den entsprechenden KFB. Aber die RSV bleibt dabei und sagt, dass ihre Auffassung ja nichts mit der Anrechnung zu tun habe. Ich habe dann ja, wie gesagt, mit dem telefoniert und er sagte, dass es ja richtig ist, dass ich die volle VG geltend gemacht habe, aber das habe nichts damit zu tun, dass wir ja die volle GG eingeklagt haben, als Schadensersatzforderung des VN und über die Forderung ja entschieden wurde und die RSV demnach jetzt im Verhältnis obsiegen zu unterliegen erstatten würde und aufgrund der Schadensminderungspflicht davon ausgegangen wird, dass eben nun doch auch auf die GG gezahlt wurde.
Jetzt hab ich dazu noch folgende Überlegung und habe mir einen Knoten in den Kopf gedacht: Ich habe ja die volle VG geltend gemacht, die im Ausgleichsverfahren auch so berücksichtigt wurde. Den auf den KFB gezahlten Betrag habe ich der RSV überwiesen. Falls die jetzt an Ihrer Meinung festhalten würden, dürfen die denn dann überhaupt die volle VG bekommen? Ich komm da nich weiter bei der Überlegung...
Ich hab den Typ auch gefragt, ob die ARAG die Meinung vertritt höher als BGH gestellt zu sein, aber er kam mir halt nur mit Schadensminderungspflicht dauernd
ich verzwazzel daran ...
PS: Er sagte auch, dass er einige solcher Fälle auf dem Tisch hat wo sich die RAe beschweren, sie aber vorerst an ihrer Meinung festhalten....