Anrechnung der GG bei Vergleich - OLG Stuttgart

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Gina

#21

12.01.2011, 09:48

skugga hat geschrieben: Edith sagt: Schreib mal den Herrn Enders bei der JurBüro an. Wenn wem was einfällt, dann ihm, ansonsten mag ers bestimmt veröffentlichen und per Kommentar in der Luft zerreißen. :mrgreen:
Da bin ich mir noch nicht sicher, ob er das zerreißen würde. Er eiert ja seit Jahren im JurBüro rum ("Kann doch eigentlich icht sein..." "Müsste wohl so und so sein.... " - so richtig entschieden hat er sich nicht bislang.

Und wenn: Dann mach ich meine Gegenvorstellung ;)
rosa

#22

14.01.2011, 18:32

is das ernst mit Enders? kann ich den einfach anscheiben? seine email find ich bestimmt im Netz ne? Habe kein jur Büro, aber ich bin gerade dabei das zu ändern. Mich ärgert das echt so ungemein, aber meine Chefin möchte auch nicht, dass ich hier noch irgend was schreibe, DAS ärgert mich fast noch mehr ....
Gina

#23

14.01.2011, 20:14

Die veröffentlichen immer mal die RVG-Frage des Monats oder sowas. Aber klar kannst du auch direkt den Autor kontakten, warum nicht? Oder den Verlag, der sein Buch vertreibt. Irgendwas wird er schon draus machen. Vielleicht kommt ja auch im Febr-Heft schon eine Kommentierung, da isser eigentlich immer recht schnell bei der Sache.
rosa

#24

25.03.2011, 15:28

darf ich mich hier mit einer Sache nochmals dran hängen:


ich hab folgendes Problem

wir sind Kläger
haben GG in Klage geltend gemacht.
wir haben gerichtlichen Vergleich geschlossen.
Der Vergleich beinhaltet nichts über die GG, sodass ich im KFA die volle VG (dank der BGH Entscheidung aus Dezember 2010) geltend gemacht habe.

Jetzt wollte ich die Sache mit der RSV abrechnen. Diese sagt „Mdt hat zu 2/3 obsiegt, demnach ist auch die GG zu 2/3 erstattet worden, wir leisten nur noch 1/3 auf die GG“

Ich sagte dann, dass eben NICHT auf die GG gezahlt wurde und habe auf die BGH Entscheidung hingewiesen, mit der auch klargestellt ist, dass eben nicht davon auszugehen ist, dass die GG davon betroffen ist.

Ich hab die RSV auch eben angerufen und habe es versucht telefonisch zu klären. Aber er bleibt dabei, dass hier auch die GG mitabgegolten ist und dass das ja auch unserer Schadensminderungspflicht obliegt eben die GG mit abzugelten…

KFB liegt bereits vor und RSV hat bereits die Erstattung erhalten...
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Rhian
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#25

25.03.2011, 15:31

Immi hat geschrieben: Der Vergleich beinhaltet nichts über die GG, sodass ich im KFA die volle VG (dank der BGH Entscheidung aus Dezember 2010) geltend gemacht habe.
Wirklich nichts oder heißt es, dass die geltend gemachten Ansprüche (also GG und HF) mit dem Betrag X abgegolten werden?
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rosa

#26

25.03.2011, 15:36

dass die geltend gemachten Ansprüche (also GG und HF)
kennst du die BGH Entscheidung (in diesem Fred zu sehen) :?:
"sämtliche Ansprüche aus dem Verkehrsunfall vom ... abgegolten" heißt es hier. Wie gesagt, KFA ist erfolgreich durch :!: :!:
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#27

25.03.2011, 17:15

Rhian hat geschrieben: Wirklich nichts oder heißt es, dass die geltend gemachten Ansprüche (also GG und HF) mit dem Betrag X abgegolten werden?
Sorry, aber da bist Du nicht ganz auf dem aktuellen Stand: Die so genannte Abgeltungsklausel sagt über den titulierten Anteil der GG gerade nichts aus und ist daher als Begründung für eine Anrechnung untauglich - es wird also nicht angerechnet. Das ist inzwischen ausgepaukt von der Rechtsprechung. Die RSV erzählt hier schlicht und einfach Blödsinn!
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#28

25.03.2011, 18:16

Immi hat geschrieben:
d
"sämtliche Ansprüche aus dem Verkehrsunfall vom ... abgegolten" heißt es hier. Wie gesagt, KFA ist erfolgreich durch
Ich weiß, wie der BGH entschieden hat (dem ist sicherlich auch der für die Festsetzung zuständige Rechtspfleger gefolgt), kann aber auch andererseits die leisen Zweifel der RSV verstehen, nachdem ich mir die Pro- und Kontra-Argumente beider Seiten durchgelesen und mich auch intensiver mit der m.E. noch immer umstrittenen Materie befasst habe. Dann argumentiere halt mit der h. M., vielleicht kannst du die Versicherung damit überzeugen.
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#29

25.03.2011, 19:06

Mit dieser "Problematik" haben sich sicherlich mehrere intensiver beschäftigt. Deswegen macht es für mich immer noch keinen Sinn, sich gegen die obergerichtliche Rechtsprechung von BGH und diversen OLG zu stellen. Diese Rechtsprechung gilt letztlich auch für die RSV, auch wenn dort immer wieder neunmalkluge Sachbearbeiter sitzen. Will man sich nicht am BGH orientieren, woran dann? Jedenfalls fehlt mir an der Haltung der RSV jegliches Verständnis, zumal die Rechtsprechung schon seit geraumer Zeit überwiegend einer Meinung ist. Wenn man das nicht akzeptieren WILL, ist eh jede Diskussion überflüssig!
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#30

25.03.2011, 19:06

Die RSV erzählt hier schlicht und einfach Blödsinn
ok das hilft mir schonma, weil ich langsam echt dachte, dass Ich hier en Denkfehler hatte.,
Also beim ersten Schreiben haben die gesagt, dass die GG zu 2/3 abgegolten wurde und deshalb nich alles von seiten der RSV erstattet wird. Daraufhin habe ich denen meinen KFA geschickt, in dem ich die BGH Entscheidung zitiert habe und auch den entsprechenden KFB. Aber die RSV bleibt dabei und sagt, dass ihre Auffassung ja nichts mit der Anrechnung zu tun habe. Ich habe dann ja, wie gesagt, mit dem telefoniert und er sagte, dass es ja richtig ist, dass ich die volle VG geltend gemacht habe, aber das habe nichts damit zu tun, dass wir ja die volle GG eingeklagt haben, als Schadensersatzforderung des VN und über die Forderung ja entschieden wurde und die RSV demnach jetzt im Verhältnis obsiegen zu unterliegen erstatten würde und aufgrund der Schadensminderungspflicht davon ausgegangen wird, dass eben nun doch auch auf die GG gezahlt wurde.

Jetzt hab ich dazu noch folgende Überlegung und habe mir einen Knoten in den Kopf gedacht: Ich habe ja die volle VG geltend gemacht, die im Ausgleichsverfahren auch so berücksichtigt wurde. Den auf den KFB gezahlten Betrag habe ich der RSV überwiesen. Falls die jetzt an Ihrer Meinung festhalten würden, dürfen die denn dann überhaupt die volle VG bekommen? Ich komm da nich weiter bei der Überlegung...

Ich hab den Typ auch gefragt, ob die ARAG die Meinung vertritt höher als BGH gestellt zu sein, aber er kam mir halt nur mit Schadensminderungspflicht dauernd

ich verzwazzel daran ...

PS: Er sagte auch, dass er einige solcher Fälle auf dem Tisch hat wo sich die RAe beschweren, sie aber vorerst an ihrer Meinung festhalten....
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