Anrechnung der GG bei Vergleich - OLG Stuttgart

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rosa

#11

10.01.2011, 11:31

ich rast komplett aus:

1. Vergleich hieß Der Beklagte zahlt an den Kläger xy€
2. von den Kosten des Rechtsstreits trägt Kläger x und Beklagter y
3. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt

Ich hab nicht angerechnet. Im KFB wurds angerechnet (also gekürzt) ich hab Erinnerung eingelegt.

Jetzt kam:

Erinnerung wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Vergleich der Parteien, festgestellt gem. § 278 Abs 6 ZPO durch gerichtlichen Beschlus vom..., regelt die gesamten im Rechtsstreit erhobenen Ansprüche. Etwas anderes ist weder aus der vorgeschlagenen Terminierung, noch aus den übrigen Ausführungen zu entnehmen. Dementsprechend umfasst der Vergleich auch die eingeklagten Nebenforderungen, nämlich Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten. Dies führt zur Vornahme der Anrechnung.

Da es nur um 53,55 EURO ging, hat das AG abschließend entschieden.

WAS KANN ICH TUN?
ich glaub ich ruf den Richter mal an und frag ihn ob er sich die Entscheidungen überhaupt angeguckt hat

:feuer :feuer :feuer :feuer :feuer :feuer :feuer
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#12

10.01.2011, 20:57

So wie sich das anhört, hat der Heini sich mit der umfangreichen Gegenmeinung anscheinend überhaupt nicht auseinandergesetzt. Vielleicht hatte er keine Lust oder noch schlimmer: Keine Ahnung. Verständlich ist das nicht, zumal sogar der BGH mittlerweile die Gegenansicht vertritt.
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skugga
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#13

10.01.2011, 22:13

So ein Sch***. :evil: Wann war nomma die Rechtsbeschwerde zulässig? Grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts sowie Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wären auf jeden Fall mit im Spiel... (§ 574 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 ZPO). Bei so nem Klops komm ich echt auf solche Ideen...
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Gina

#14

11.01.2011, 06:56

Ich sach ma nix weiter außer: Da hat sich der Heini aber mächtig mit der Mindermeinung auseinandergesetzt. :thx (sorry, Dino und skugga ;) )

Es wurde über die GG ein Titel erschaffen. Genau meine Meinung. :roll:

@Immi:
Kann man das Aktenzeichen kriegen? Isser schon veröffentlicht?
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#15

11.01.2011, 08:35

Der und sich mit der Mindermeinung auseinandergesetzt? Ich wette, der hat sich mit gar nichts auseinandergesetzt!
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rosa

#16

11.01.2011, 08:57

@skugga ich hab gestern auch geguckt ob ich Richtung Rechtsbeschwerde gehen kann, aber ich glaube nicht .... Ich kann es mir aber nicht nehmen lassen, einen SS zu schicken, mit dem ich ausdrücke dass ich dafür leider kein Verständnis habe
@13 siehst du eine Chance der Rechtsbeschwerde?

@Gina: Ich glaube ehrlich gesagt, dass er sich GAR NICHT mit irgend was auseinander gesetzt hat, HÄTTE er das getan, so denke ich, wäre er auf meine Ausführungen bzw. auf die Rechtssprechung in seiner Begründung eingegangen. Darf ich das AZ schreiben? Ja oder? AG Rüsselsheim 3 C 1460/09 (33)
Gina

#17

11.01.2011, 09:57

Na doch, es wurde doch klar begründet, dass über die GG ein Vergleich geschlossen worden ist und deshalb anzurechnen sei. Es wurde sich über sämtliche Ansprüche verglichen. Ich finde, das klingt sehr nach drüber nachgedacht und Mindermeinung vertreten. :D
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#18

11.01.2011, 17:51

Eine Rechtsbeschwerde auf dieser Ebene habe ich noch nicht gesehen. Ich meine aber, sie müsste - wenn überhaupt - zugelassen werden. Ob man im Wege einer etwaigen "Gegenvorstellung" noch etwas erreichen kann, ist mir wegen Urlaubs zzt. nicht möglich, nachzuprüfen.
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#19

11.01.2011, 22:08

13 hat geschrieben:Eine Rechtsbeschwerde auf dieser Ebene habe ich noch nicht gesehen. Ich meine aber, sie müsste - wenn überhaupt - zugelassen werden. Ob man im Wege einer etwaigen "Gegenvorstellung" noch etwas erreichen kann, ist mir wegen Urlaubs zzt. nicht möglich, nachzuprüfen.
Gegenvorstellung geht ja immer, eigentlich. Bringt aber leider selten was.

Den Haken mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde sehe ich auch, werd mir aber nicht klar drüber, wie da was zu reißen ist. Ich grübel mal weiter.

@ Immi: Rüsselsheim... Vor 20 Jahren waren die nur immer in Strafsachen grausig, und jetzt auch noch so was. Hrmpf.

Edith sagt: Schreib mal den Herrn Enders bei der JurBüro an. Wenn wem was einfällt, dann ihm, ansonsten mag ers bestimmt veröffentlichen und per Kommentar in der Luft zerreißen. :mrgreen:
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#20

12.01.2011, 00:35

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