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Reisekosten des RA bei Haftpflicht-Sachen

Verfasst: 02.08.2010, 08:09
von 13
LS
Für die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Reisekosten ist der Sitz der Partei, nicht ihres Haftpflichtversicherers maßgeblich.

OLG Dresden, Beschl. v. 08.02.2010 – 3 W 139/10

juris (KORE 206272010)


Re: Reisekosten des RA bei Verkehrsunfall-Sachen

Verfasst: 11.08.2010, 21:49
von juni
In dem Beschluss geht es aber um eine "normale" Haftpflichtversicherung und nicht um die Kfz.-Haftpflicht wg. Verkehrsunfall!
....Der Kläger hat sie vor dem dortigen Landgericht auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Er sei bei Schnee und Eis auf einem ihrer Görlitzer Hausgrundstücke gestürzt.....
LG -juni-

Re: Reisekosten des RA bei Haftpflicht-Sachen

Verfasst: 12.08.2010, 13:50
von 13
Jo, klar. Das war eine falsche Wortwahl. Ich habe es korrigiert. :thx

Re: Reisekosten des RA bei Haftpflicht-Sachen

Verfasst: 12.08.2010, 14:49
von rosa
ob es aber vielleicht nicht auch anwendbar für Verkehrsunfallsachen sein könnte??!?!? Das wäre schlecht :(

Re: Reisekosten des RA bei Haftpflicht-Sachen

Verfasst: 12.08.2010, 15:07
von Adora Belle
In Verkehrsunfallsachen ist die Haftpflicht aber üblicherweise mitverklagte Partei. Da müssen andere Regeln gelten. In der o.g. Entscheidung geht es meiner Vermutung nach darum, daß die Kosten ersetzt haben wollen, obwohl sie gar nicht Beteiligte des Verfahrens waren.

Re: Reisekosten des RA bei Haftpflicht-Sachen

Verfasst: 12.08.2010, 15:13
von rosa
ahso, ok DANN IS GUT :thx