Welches Kostenrecht bis 05/25 oder ab 06/25?

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Anja S.
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#1

04.06.2026, 09:28

Guten Morgen,

wir haben ein Strafverfahren abzurechnen. Dieses wurde mit Beschluss September 2024 vom BGH ans LG zurückverwiesen.

Das LG hat sich jedoch erstmal im Oktober 2025 bzgl. Terminen gemeldet. Der Termin fand nun gestern statt und jetzt sollen wir abrechnen und meine Kollegin und ich sind jetzt unsicher, welches Kostenrecht jetzt anzuwenden ist.

Kann jemand helfen?

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

04.06.2026, 09:32

Eingang der Akte beim LG war mit größter Wahrscheinlichkeit vor Juni 2025.
Anja S.
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#3

04.06.2026, 09:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir waren uns jetzt echt unsicher
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Adora Belle
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#4

04.06.2026, 09:52

Also es kommt natürlich immer auf die Beauftragung an, ich war jetzt davon ausgegangen dass Ihr durchgängig mandatiert wart. Anderenfalls, wenn die Entgegennahme der Ladung Eure erste Tätigkeit in dem gesamten Verfahren war, gälte neues Recht.
Anja S.
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#5

04.06.2026, 11:24

Nein nein, wir sind bereits seit 2019 tätig.
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