Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema der Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei. Bei Strafsachen rechnet man ja in der Regel die Mittelgebühren ab, kann allerdings nur die Mindestgebühren im Wege der Kostenfestsetzung gegen die Partei geltend machen.
Jetzt gehen die Meinungen auseinander, dass man sich entweder vorab vom Mandanten unterschreiben lassen soll, dass er mit der Geltendmachung der Mittelgebühren einverstanden ist, oder aber eine solche Erklärung erst im Anschluss an die Tätigkeit vom Mandanten gefordert werden kann, da, wenn sie vorher abgenommen würde, es einer Gebührenvereinbarung gleich kommt, was nicht festsetzbar wäre. Außerdem würde der Anwalt vorab noch gar nicht wissen, dass sein Tätigkeitsumfang in der Zukunft die Mittelgebühr tatsächlich auslösen wird.
Wie kann ich das Problem jetzt lösen? Hat jemand Erfahrung? Lasst Ihr euch etwas unterschreiben?
Auch ein Vorschuss hilft nicht immer weiter. Ich hatte bereits einen Fall, wo wir die Mittelgebühren festsetzen lassen wollten, unter Anrechnung des Vorschusses, da bekamen wir die Auskunft, dass der Vorschuss lediglich auf die Mindestgebühren anzurechnen wäre. Sehr verzwickt...
Danke für Eure Hilfe vorab
Kostenfestsetzung gg. eigene Partei in Strafsache
-
SchokoMoni77
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 21.04.2026, 16:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

