KfA gem. § 11 RVG

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Manuela_K_0102
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#1

02.04.2026, 11:25

Hallöchen, ich muss unsere Kosten gegenüber dem Mandanten festsetzen lassen. Leider wirft Annotext nicht die perfekte Vorlage aus. Die Umsatzsteuer wird auf jeden Fall mit angesetzt und der Satz unten, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, ist doch überflüssig? die Umsatzsteuer ist ja auf jeden Fall zu zahlen, oder nicht? ist leider meine erste KfA nach 11 bis dato :-) Danke für euren Input. LG Manuela :thx
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Adora Belle
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#2

02.04.2026, 11:43

Richtig, der Satz ist überflüssig und eher verwirrend, weil auf jeden Fall die USt festzusetzen ist - außer Ihr seid befreit und es fällt gar keine an. Wie das bei Annotext zu lösen ist, weiß ich nicht. Ggf fragst Du nochmal im Software-Bereich?
Manuela_K_0102
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#3

02.04.2026, 14:38

Adora Belle hat geschrieben:
02.04.2026, 11:43
Richtig, der Satz ist überflüssig und eher verwirrend, weil auf jeden Fall die USt festzusetzen ist - außer Ihr seid befreit und es fällt gar keine an. Wie das bei Annotext zu lösen ist, weiß ich nicht. Ggf fragst Du nochmal im Software-Bereich?
Danke! ich habe es jetzt selber geändert. Nein, die UST ist enstanden, ich wusste jetzt nur nicht wie das bei dem KfA nach 11 läuft.
:thx
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