Hallo,
ich habe folgendes Problem, bei der ich Eure Hilfe benötige:
wir sind in einem Strafverfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden. Im Laufe des Verfahren ist ein neues Verfahren hinzuverbunden worden und die Beiordnung für das hinzuverbundene Verfahren wurde erstreckt. Es fand Hauptverhandlung statt.
Ich habe unsere Kosten gegenüber das Gericht geltend gemacht. Habe im Hauptverfahren, die Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr geltend gemacht, in dem Verbundverfahren, wo die Erstreckung erfolgt ist hab ich die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.
Das Gericht fragt jetzt an, welche Tätigkeit in dem
Verbundverfahren stattgefunden hat, da nur dann die Gebühren anfallen, wenn eine Tätigkeit ersichtlich ist.
Da eine Tätigkeit vor Verbindung nicht stattgefunden hat, die Verbindung und Erstreckung ist gleichzeitig erfolgt, fällt dann tatsächlich nichts gesondert an???
Warum wird dann überhaupt die Erstreckung ausgesprochen, wenn keine gesonderte Gebühren anfallen?
Ich stehe gerade echt auf dem Schlauch. vielleicht ist ja hier
jemand der mir weiterhelfen kann.
Vielen Dank im
Voraus
Abrechnung Verbundverfahren
- paralegal6
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https://mkg-online.de/2022/03/16/verbin ... brechnung/ Es ist jetzt halt ein Verfahren statt 2, also auch nur einmal Gebühren. Man verbindet nicht, damit der RA mehr Gebühren bekommt sondern damit das Gericht nicht einzeln verhandeln muss
- Adora Belle
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- Beruf: RAin
1. Es heisst nicht Verbundverfahren. Das ist ein Begriff, der ausschließlich im Familienrecht genutzt wird, nämlich beim Scheidungsverbund. Hier im Strafrecht heisst das "verbundene Verfahren".
2. Es wird verbunden und erstreckt, unabhängig davon, ob überhaupt gesonderte abrechenbare Gebühren angefallen sind. Die Erstreckung wird also vorsorglich ausgesprochen. Wenn Ihr vor der Verbindung nicht tätig wart, sind bei Euch einfach gar keine Gebühren angefallen, die abgerechnet werden können.
2. Es wird verbunden und erstreckt, unabhängig davon, ob überhaupt gesonderte abrechenbare Gebühren angefallen sind. Die Erstreckung wird also vorsorglich ausgesprochen. Wenn Ihr vor der Verbindung nicht tätig wart, sind bei Euch einfach gar keine Gebühren angefallen, die abgerechnet werden können.


