Bei den Rechnungen steht im Rechnungskörper in der Regel die Rechnungsnummer, darunter steht die bei uns die Berechnungsgrundlage (berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und Leistungszeit, dann kommen die Gebühren bzw. der Zeitaufwand.
Muss bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand nicht eine andere Berechnungsgrundlage eingegeben werden?
Zeiterfassung Rechnung - berechnet nach?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn Du es ganz genau nehmen willst, kannst Du noch auf die Vergütungsvereinbarung vom ... verweisen. Das RVG ist aber auch bei Abrechnungen nach Zeitaufwand in einigen Punkten zu berücksichtigen (z. B. §§ 3a, 9, 10, 34 RVG). Daher ist es meiner Meinung nach nicht falsch, dass auch bei Zeitaufwandsrechnungen ein Bezug zum RVG auftaucht.