Prozessgebühr

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grete
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#1

09.04.2025, 11:20

Liebe Alle,

ich bin keine Refa und nicht so im Thema drin. Wir haben eine Berufungssache, in der sich die gegnerischen RAE bestellt haben (Verteidigungsanzeige). Wir wollen jetzt Antrag auf Befangenheit stellen. Wie sieht das kostenrechtlich aus. Hat die Gegenseite die Prozessgebühr bereits verdient bzw. wo kann ich so etwas im Kostenrecht nachlesen?

Danke.
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paralegal6
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#2

09.04.2025, 11:34

sobald eine Tätigkeit entfaltet wurde entsteht die, also Verteidigungsanzeige reicht mMn. Falls ein Antrag gestellt wurde (Zurückweisung) dann sowieso volle Gebühr. Hat aber mit dem Befangenheitsantrag nix zu tun? https://www.haufe.de/id/beitrag/ags-072 ... icht%20aus.
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Adora Belle
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#3

09.04.2025, 12:01

Wo nimmst Du denn den Begriff Prozessgebühr her? Der ist eigentlich mit der BRAGO 2004 gestorben. Die Regelungen zur Verfahrensgebühr in der Berufung findest Du in der Anlage 1, Teil 3 Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Ziffern 3200 und 3201.
grete
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#4

09.04.2025, 15:21

Hallo Adora,

Sorry für die falsche Bezeichnung. Natürlich Verfahrensgebühr. Manchmal schreibe ich einfach zu schnell.

ich habe noh was - Berufung - Gegenseite hat sich bestellt - Beschluss 522 ZPO - Dann Antrag GS, dass Einigkeit mit Beschluss besteht. Löst m.E. Gebühr in Höhe von 1,6 aus?

DANKE
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Adora Belle
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#5

09.04.2025, 16:51

Es geht nicht um schnell, sondern darum dass das ein Begriff ist, der seit 20 Jahren nicht mehr im Gesetz steht. Und da frag ich mich, wie Du darauf kommst.

Deine neue Frage würde ich Dich bitten verständlich in ganzen Sätzen zu formulieren. Dann Antrag GS, dass Einigkeit mit Beschluss besteht ist für mich jedenfalls nicht verständlich.
grete
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#6

09.04.2025, 16:54

Hallo Adora,

ich habe einfach Begriffe in Google eingegeben, so kam ich noch auf die Prozessgebühr (BRAGO). GS soll Gegenseite heißen
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Adora Belle
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#7

09.04.2025, 17:07

Ich habe GS verstanden. Ich habe aber den Satz nicht verstanden. Und was genau Du fragen willst.
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