KFA

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
mond
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 15.09.2009, 20:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

24.07.2024, 09:47

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Irgendwie stehe ich total auf den Schlauch.

Wir haben unsere Mandanten in einer zivilrechtlichen Angelegenheit vor Gericht vertreten. Die Sache wurde durch Vergleich abgeschlossen. Die Kosten wurden 60/40 qequotelt.

Wir vertreten die Beklagten.

Ich habe KFA gefertigt. Unsere Kosten beziffern sich auf 2.853,00 €.

Die Kosten der Gegenseite beziffern sich auf 2.671,79 €.

Die Gerichtskosten betragen 266,00 €.

Laut meiner Berechnung müssten wir 536,68 € zurückerstattet bekommen.

Liege ich da falsch oder richtig?

Ich weiß nicht wo mein Rechenfehler sein soll.

Vielen Dank im Voraus
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4477
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

24.07.2024, 10:16

an den RA Kosten tragt ihr 2209,60, da bekämt ihr 643,3, von den GK müsst ihr 106,40 zahlen so dass eine Erstattung von 536,9 richtig erscheint. Vorausgesetzt euer KFA war iO und wird so festgesetzt. SW sind 10.000?
Bild
mond
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 15.09.2009, 20:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

24.07.2024, 10:25

vielen dank für die schnelle Antwort.
Streitwert ist 9.900,00 €.

KFA müssten so durchgehen. ich sollte im Vorfeld ausrechnen, was unser Mandant für eine Erstattung bekommt. Mein Chef ist irgendwie der Meinung, das müsste mehr sein, ich weiss aber nicht, wie er darauf kommt. Ich wüsste nicht, wie ich es sonst ausrechnen soll
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4477
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

24.07.2024, 10:33

sind ja nur 20% der Gesamtsumme, da kommt nicht mehr raus
Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14694
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

24.07.2024, 10:36

Der Chef muss halt im Blick haben, dass Eure Kosten höher sind als die der Gegenseite, und dass von dort auch noch Gerichtskosten vorgeschossen wurden.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 653
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#6

24.07.2024, 10:45

RA Kosten gesamt: 5.524,79
GS 60%: 3.314,87
Mdt 40%: 2.209,92

GK gesamt: 266
GS 60%: 159,60
Mdt 40%: 106,40

Ich gehe davon aus, dass die GS als Kläger sämtliche GK eingezahlt hat.

Erstattung RA Kosten also: 643,08 (2.853 - 2.209,92)
Abzgl Verrechnung GK (-106,40): 536,68
Antworten