Hallo Ihr Lieben,
hab folgendes Problem wo ich Eure Hilfe benötige.
Mein Chef wurde als Pflichtverteidiger bestellt. Wir haben die Akte abgefordert. Diese ist bisher noch nicht vorliegend. Der Mandant will von einem anderen Rechtsanwalt vertreten werden. Das Gericht fragt nunmehr an, ob wir mit einer Entpflichtung einverstanden sind.
Bekommt man trotzdem eine Vergütung, obwohl man noch keinen EInblick in die Akte hatte?
Ich bin der Meinung, dass wir die Grundgebühr und Verfahrensgebühr verdient haben.
Was meint ihr?
Abrechnung Pflichtverteidiger
- paralegal6
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wieso Verfahrensgebühr? ihr ward doch gar nicht im Verfahren tätig
GG sh hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 51739.html
ansonsten viewtopic.php?f=10&t=96989&p=2088002&hi ... r#p2088002
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- Adora Belle
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M.E. sind GG und VG angefallen, und auch über die PV zu erstatten. Die GG kann idR nicht ohne VG anfallen, und hier wart Ihr ja schon nach außen tätig, indem Ihr die Akte angefordert habt. Den verlinkten Kommentar halte ich insoweit für falsch. Ich wäre nur mit einer Umbeiordnung einverstanden, wenn die entstandene Vergütung gezahlt wird.