leider bin ich grad total verwirrt und frage mich Folgendes:
Kurze Beschreibung, wir sind Beklagte und haben einen Vergleich geschlossen.
Gem. Vergleich trägt der Kläger 14% und wir die Beklagten 86%.
Nun möchte ich einen Kostenausgleichsantrag machen. Es wurde über die Sache vorher außergerichtlich schon verhandelt mit der Gegenseite.
Der Kläger/Gegner hat die außergerichtliche Geschäftsgebühr aber nicht mit in der Klage eingefordert. Muss er dann trotzdem die Anrechnung angeben beim KAA oder nicht?
Und müssten wir als Beklagte die Anrechnung angeben oder nicht?
Ich habe leider nicht so oft solche KAA bzw. stehe jetzt gerade dermaßen vor einer Wand, so dass ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen.
Denke für euch ist dies ein Leichtes.
Vielen Dank bereits jetzt und viele Grüße
