Kostenfestsetzungsbeschluss korrigieren lassen
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So hier bin ich wieder, der RA des Nebenklägers hat dem Gericht mitgeteilt, dass er die Festsetzung der Differenz zwischen Pflichtverteidiger- und Wahlanwaltsgebühren nachträglich beantragt, da wohl aus Versehen die Kosten des Pflichtverteidigers im ersten KFA angesetzt wurden. Dazu gibt er an: BVerfG NJW 1995, 1886; BGH NJW 2009, 3104; FamRZ 2011, 1222 usw. Jetzt habe ich zwei Wochen Zeit darauf zu reagieren. LG
- Adora Belle
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Tja, entweder du akzeptierst, oder bleibst bei er Argumentation wie oben. Ich guck jetzt nicht die zitierte Rechtsprechung nach, ob die Deinen Fall zutrifft. Schätzungsweise nicht, jedenfalls das dritte ist ja sicher Familienrecht, und damit keine Rahmengebühren.
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Hallo ihr Lieben,
heute hat mich die Nachricht erreicht, dass der Anwalt des Nebenklägers seinen Antrag auf Nachfestsetzung zurückgenommen hat.
vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
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Sehr schön, danke für die Rückmeldung!