Terminsgebühr

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Sweeti
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#1

25.03.2022, 13:43

Hallo Zusammen, ich habe an Euch folgende Frage: Wir als Beklagtenpartei sind im Termin nicht erschienen. Es wurde im Termin ein Verkündungstermin anberaumt. Im Verkündungstermin wurde dann ein klageabweisendes Urteil verkündet. Entsteht hier die 1,2 Terminsgebühr oder nicht? Im KFB wurde unsere Terminsgebühr abgesetzt. Müsste jetzt evtl. Erinnerung gegen KFB einlegen. Was meint Ihr? Vielen :thx schon mal für Eure Antworten. LG Sweeti
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
Aelizia
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#2

25.03.2022, 13:51

Wofür soll denn die Terminsgebühr bei euch entstanden sein?
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Sweeti
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#3

25.03.2022, 13:56

Durch die Verkündung des klageabweisenden Urteils
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
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Adora Belle
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#4

25.03.2022, 14:17

Aber Ihr habt doch gar keinen Termin wahrgenommen.

Btw: Falsches Unterforum. Das hier ist nur, um Rechtsprechung zu posten.
Husky98
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#5

25.03.2022, 14:19

Sweeti hat geschrieben:
25.03.2022, 13:56
Durch die Verkündung des klageabweisenden Urteils
Selbst wenn Ihr den Verkündungstermin wahrgenommen hättet, wäre dafür keine Terminsgebühr angefallen (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 2 VV RVG).
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Sweeti
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#6

25.03.2022, 14:28

@ Adora Belle, oh sorry, tatsächlich, war schon lange nicht mehr hier im Forum
@ Husky98, schade dass dann hier wohl doch keine Terminsgebühr entsteht. Vielen Dank :-)
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
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