Kostenfestsetzung nach einstweiliger Verfügung trotz Berufung

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Martina_H
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 20.06.2016, 10:01
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#1

12.05.2021, 15:20

Hallo Ihr Lieben,
hätte mal eine Frage:
Unser Mandant hat gegen eine einstweilige Verfügung (Urteil) Berufung eingelegt, die Gegenseite möchte schon jetzt die Kosten für die I. Instanz festsetzen. Ist das überhaupt möglich, bevor abschließend entschieden wurde???
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 597
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#2

12.05.2021, 15:35

Die Festsetzung ist natürlich bereits möglich (an den Kosten der ersten Instanz ändert sich ja nichts mehr) - und die Verzinsung beginnt mit Eingang des KFAs. Mache ich eigentlich auch immer sofort nach Erhalt des Urteils, unabhängig von Rechtsmitteln.
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