Gegenstandswert im selbstständigen Beweisverfahren

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js96
Foren-Praktikant(in)
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#1

08.03.2021, 13:41

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Es wurde Stufenklage zur Eintreibung eines Pflichtteils eingereicht (Immobilie ca. 200.000,00 € abzgl. 30.000,00 € Schulden : 1/8 PTA-Anspruch) (Gegenstandswert: 21.250,00€). Der Beklagte erteilt jedoch keine Auskunft. Nun soll ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet werden zur Bewertung der Immobilie. Nehmen wir jetzt die 200.000,00 € oder den Wert der Hauptsache, also 21.250,00 €, als Gegenstandswert? Wir wissen hier leider alle nicht so wirklich Bescheid, würden aber aus dem Bauchgefühl heraus die 200.000,00 € für die Immobilie ansetzen. Liegen wir da richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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