Hallo zusammen,
kennt sich hier jmd. aus bezüglich des Leistungsumfangs bei Rechtsschutzversicherungen ? Hier geht es um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Es wird um ein Beratungsverschulden gestritten. Nach den Bedingungen der RSV sind Leistungen ausgeschlossen bei Kapitalanlagen. Die RSV meint, die Versicherung sei eine Kapitalanlage. Da bin ich mir nicht sicher. Eine Versicherung ist doch keine Kapitalanlage im klassischen Sinne wie Aktien, Fonds oder ähnliches ?!
Grüsse
Deckungszusage bei Versicherung als Kapitalanlage
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Ich würde meinen, dass 1. eine RV nicht drunterfällt, auch nicht bei Kapitalwahlrecht, weil die nicht in erster Linie der Kapitalanlage dient, sondern der Altersvorsorge, und 2. die Klausel vom BGH 2013 gekippt wurde, Urteil vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12; IV ZR 174/12. Ggf. musst Du mal einen ARB-Kommentar zur Hand nehmen.