In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
-
BüroBüro
- Forenfachkraft
- Beiträge: 138
- Registriert: 05.09.2014, 09:29
- Beruf: RA-Fachangestellte
#1
26.03.2015, 15:37
Hallo zusammen,
grundsätzlich ist es ja so, dass jeder im Arbeitsgerichtsprozess seine Kosten selbst trägt.
Irgendwie finde ich aber überall etwas anderes, was die Kostenfestsetzung betrifft.
Ist es jetzt richtig, dass ich das Abwesenheitsgeld und die Fahrtkosten des Mandanten festsetzen lassen kann?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
26.03.2015, 15:52
12a Abs. 1 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz
"In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes."
Fahrtkosten des Mandanten können festgesetzt werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
#3
27.03.2015, 08:34
Sofern tatsächlich entstanden und notwendig und beim Vorliegen einer Kostengrundentscheidung.
Ansonsten wie Liesel..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank