Kostenfestsetzung - Rechtspfleger will neue Anträge

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
xjojox
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 27.05.2014, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

23.03.2015, 00:56

Hallo,
wir haben 1. Instanz und Berufung in einem Zivilverfahren gewonnen und Kostenfestsetzung beantragt.
Der Streitwert wurde zwischenzeitlich aber berichtigt.
Jetzt fordert der Rechtspfleger zur Abgabe berichtigter Kostenfestsetzungsanträge auf.
Können wir nicht einfach schreiben, dass die bisher gestellten Anträge insoweit beschränkt werden, als dass sie den jetzigen Streitwert übersteigen?
Ansonsten streichen die Rechtspfleger doch auch einfach alles was ihnen nicht gefällt? :kopfkratz
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

23.03.2015, 08:26

Ich würde mir da nicht lange Gedanken machen und den alten Antrag abändern und mit den neuen Gebühren einreichen.
Es ist was anderes, Gebühren oder Auslagen zu streichen oder nach einem neuen Streitwert alles neu zu berechnen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
jennjenn87
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 12.09.2014, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#3

23.03.2015, 10:16

Und so ein KFA ist ja in der Regel recht flott gemacht. Bevor du da jetzt ewig rumdiskutierst mit dem Rechtspfleger, würde ich auch einfach nen korrigierten KFA ans Gericht schicken.
xjojox
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 27.05.2014, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

23.03.2015, 11:03

Ja, klar. So mach ich das jetzt auch.
Ich dachte nur, wenn ich jetzt neu beantrage, dann laufen auch erst ab diesem Zeitpunkt die Zinsen.
jennjenn87
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 12.09.2014, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#5

23.03.2015, 11:23

Das wird genau berechnet.... Zinsen ab Antragstellung, soweit der unkorrigierte Antrag den Streitwert abdeckt und dann ab dem Eingang des korrigierten Antrags über die Differenz... Du reichst ja keinen neuen Antrag ein, sondern korrigierst den eingereichten ja nur bezüglich des Streitwerts.
Zuletzt geändert von jennjenn87 am 24.03.2015, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#6

23.03.2015, 11:38

xjojox hat geschrieben:Ja, klar. So mach ich das jetzt auch.
Ich dachte nur, wenn ich jetzt neu beantrage, dann laufen auch erst ab diesem Zeitpunkt die Zinsen.
Darum schreibe ich bei sowas immer: Korrigieren wir unseren Antrag vom .... und beantragen,....
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#7

24.03.2015, 16:15

Wenn Du keinen Zinsverlust hinnehmen willst, dann nimmst Du den Erstantrag nicht zurück sondern berichtigst ihn. Dann bleibt der Zinsbeginn aufrechterhalten. Im Übrigen ist es üblich, nach SW-Änderung berichtigte KFA einzureichen.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
xjojox
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 27.05.2014, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#8

25.03.2015, 15:25

Alles klar. Vielen Dank. Ich hab das jetzt mal so gemacht und den Antrag nur berichtigt.
Antworten