Die Pauschale für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsantrags (VFA) ist nicht im Beschluss nach § 11 RVG festzusetzen.
LG Lübeck, Beschl. v. 12.11.2014 - 7 T 699/14 = juris
ZU-Kosten für VFA nicht festsetzbar
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Das kann man durchaus so sehen und als Haarspalterei bezeichnen, zumal es einige Gerichte gibt, die darauf bestehen, dass beide Vorgänge per ZU erledigt werden. Andererseits lässt sich nach dem Wortlaut nicht viel dagegen sagen. Bislang ist da wohl niemand drauf gekommen.
Mich berührt das Problem eh nicht, da ich schon aus Kostengründen nur den VFB förmlich zustelle und die Anhörung formlos geschieht. Letztlich macht das jedes Gericht nach seinem Gusto. An die Entscheidung ist man ja nicht gebunden.
Mich berührt das Problem eh nicht, da ich schon aus Kostengründen nur den VFB förmlich zustelle und die Anhörung formlos geschieht. Letztlich macht das jedes Gericht nach seinem Gusto. An die Entscheidung ist man ja nicht gebunden.
~ Grüßle ~
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