TG bei Verfahrensabsprachen (-)

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NORTHERN DINO
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#1

11.01.2012, 20:36

LS
Bloße Verfahrensabsprachen allein (hier zu einem Ruhen des Verfahrens) lassen die TG nach Vorbem. 3 III VV RVG nicht anfallen, wenn nur die bloße Möglichkeit einer Erledigung offen gehalten werden soll und weitergehende Erledigungsgespräche nicht geführt werden (Ergänzung zu Senat, KGR 2007, 608).

KG Berlin, Beschl. v. 03.01.2012 – 5 W 267/11


juris (KORE 200952012)

~ Grüßle ~
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