elektronisches Grundbuch

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Pepsi
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#21

04.11.2007, 16:34

hm ja könnte, aber wenn man sie elektronisch anfordert? (gibts das bei VR auch schon?)
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Lena
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#22

04.11.2007, 16:52

Ich rechne solche Auszüge auch ab wie Grundbuchauszüge, weils nicht darauf ankommt, ob es ein öffentliches Register ist oder nicht! Bzgl. der Grundbuchabrufgebühren zielte das Rundschreiben der Bundesnotarkammer/Bundesfinanzverwaltung ja auch darauf ab, wer Kostenschuldner ist. Und das ist in allen drei Fällen der Notar...

@Pepsi - ja online abrufen geht. Aber VR wird weiterhin in Papierform zur Anmeldung eingereicht.
Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#23

04.11.2007, 17:01

@Lena: warum ist auch bei HR der Kostenschuldner der Notar?
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Lena
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#24

04.11.2007, 17:21

Weil er genauso eine Abrechnung bekommt wie auch bei dem Grundbuch. Weil er den Auszug selbst anfordert und das HR selbst einsieht... ich seh da keinen Unterschied zum Grundbuch.
Liebe Grüße
Lena

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