elektronisches Grundbuch

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brainy
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#1

12.10.2007, 11:41

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal wieder eine Frage :roll:

Und zwar: Wie ist das mit den elektronischen Grundbuchauszügen kostenrechtlich? Ich mein also, kommt da nun zu den 10,00 € die Ust. hinzu oder nicht!?

Hatte ich irgendwo mal gelesen und seitdem rechnen wir es hier immer mit Ust. ab. Kommt mir aber irgendwie seltsam vor, da ich auch die Buchführung mache und es dadurch etwas schwierig zu buchen ist...(eigentlich weiß ich gar nicht, ob ich es richtig buche!?) Die 10,00 € für den Grundbuchauszug sind ja eigentlich Auslagen und auf Auslagen kommt ja bekanntlich keine Ust., aber wohin dann mit der Ust.?

Vorausgesetzt diese wird überhaupt berechnet...

:(
MarinaS.
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#2

12.10.2007, 11:43

Ja die Umsatzsteuer muss drauf gerechnet werden. Ich kenne das Problem mit der Buchführung und habe das auch. Ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, aber ich buche die Auszüge in Fremdgeld und die Umsatzsteuer auf Honorar. Wüsste auch nicht wie sonst.
Gruß
Eure Marina
Kordu

#4

12.10.2007, 11:57

MarinaS. hat geschrieben:Ja die Umsatzsteuer muss drauf gerechnet werden.
:zustimm
brainy
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#5

12.10.2007, 12:51

Vielen Dank!
Zu MarinaS.: Ich buche die 10 € auf Auslagen und die 19 % auf Hon. (also quasi fast genau so wie du) ;-) Kommt mir aber irgendwie trotzdem nicht richtig vor, da diese 1,90 € (Ust.) ja auf Hon. stehen und das hieße ja, dass der Steuerber. dann daraus nochmals die Ust. buchen wird....Irgendwie ganz schön kompliziert :-(

Zu Notargehilfe und Kordu: Vielen Dank! Habe mir das Rundschr. erstmal ausgedruckt für meine Unterlagen. Ich hatte nämlich nie etwas eindeutiges dazu!
devilinchen78
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#6

12.10.2007, 13:09

ECHT!!??!!
Davon hab ich ja noch nie was gehört! Kommt mir buchhalterisch auch irgendwie komisch vor!
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Lena
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#7

12.10.2007, 13:37

Hier hatten wir das Thema schonmal und auch ziemlich ausführlich...
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16 ... satzsteuer
Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#8

12.10.2007, 13:47

so wie ihr das bucht ist es verwirrend.. es gibt zwei Möglichkeiten, die hier auch schon mehrmals von mir erklärt worden sind (einfach mal die SUche benutzen):

ich weiß aber nicht wie die beträge abgebucht werden, gibts Sammelrechnungen? bei online recherchen erteilen eigentlich alle Firmen Sammelrechnungen

bei Sammelrechnungen:
1.: ihr bucht die Sammelrechnung auf dem extra anzulegenden Konten (von RA MIcro mit Nr. 4780 und 1 glaub ich vorgeschlagen) Auslagen inkl. USt. und Auslagen ohne USt. und bucht vorher wenn ihr den Abruf macht im Kostenblatt die "Auslage" mit 8,50 (oder was da so ein Abruf kostet..) unter Honorar sonstiges (näheres kann man dem VIdeo von RA Micro auf der HP www.ramicro.de entnehmen, dort unter E-Learning, Kosten. da gibts verschiedene VIdeos wo es sehr schön gezeigt wird..)

wenn ihr dann die Rechnung später erstellt, wird die "Auslage" automatisch ÜBER die Zwischensumme hereingenommen, so dass sie dann mit 19 % weiterberechnet wird

2. Möglichkeit: ihr bucht es direkt als Honorar, müsst dann aber bereits die 19 % mit reinnehmen, wie das genau geht, weiß ich aber nicht, da ich nur Sammelrechnungen buche und der EInfachheit halber das so wie unter 1. beschrieben mache.. könnte ich aber bei Bedarf nochmal nachsehen
brainy
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#9

12.10.2007, 14:50

Also ich mache hier ja nur die Vorkontierungen auf den Konto-Auszügen für den Steuerberater. Wir haben hier auch kein RA-Micro (haben gar kein Programm!)
Wir bekommen hier Sammelrechnungen, aber ich muss die Sachen dann aufsplitten und einzeln buchen, da es ja meistens verschiedene Sachen sind und die Buchführung muss immer mit den Handakten übereinstimmen.
Ich habe die vorgenannte Buchungsbeschr. von Pepsi auch nicht wirklich verstanden (liegt evtl. daran, dass wir kein RA-Micro haben!?)

Ich habe auch bereits (bevor ich das Thema erstellt habe) die "SUCHE" benutzt und elektronischer Rechtsverkehr, Grundbuch und elektronisches Grundbuch eingegeben, aber da wurde nur 2 x etwas angezeigt, was hiermit nix zutun hatte!

Dann muss ich mal unter "Umsatzsteuer" gucken (s. Lena)

Danke
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Pepsi
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#10

12.10.2007, 16:49

wenn du kein Programm benutzt, dann musst dus eben so machen wie ichs geschrieben habe.. es ist nur halt mit Programm einfacher (Version 1), weil er dann beim Rechnungserstellen automatisch die Auslage über der Berechnung der Ust. mit reinnimmt und die dann mit USt. weiterberechnet werden..

das einzig wichtige ist, dass du die Auslagen eben mit Ust. weiterberechnest, also draufschlägst und bei Auslagen die bereits USt. entahlten aufpasst, dass du nur den Nettobetrag nimmst und dort dann die USt. draufrechnest..

auf welches Konto "buchst" du denn die Auslagen?
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