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Notarvertretung

Verfasst: 10.10.2007, 08:58
von brainy
Guten Morgen an alle hier!

Wir hatten jetzt gerad bereits eine BU. Momentan wird der Notar ja vertreten und ich wollte jetzt mal nachfragen, ob es falsch wäre, wenn man in der Urkunde die typischen Klauseln (der Notar wird ermächtigt..., vor dem Notar erschienen..., etc. pp) so stehen lässt!?

Also, wenn man nicht das komplette Muster an die Vertretung anpasst!?

Habt ihr damit Erfahrung?

LG

*danke*

Verfasst: 10.10.2007, 09:04
von Pepsi
verstehe ich nicht, der Text bleibt doch?!

Verfasst: 10.10.2007, 09:09
von brainy
ja, ich meine ja nur, ob es formal an die Vertretung angepasst werden muss!? Also z.B. vor dem Notar erschien heute/oder vor der bestellten Notarvertreterin erschien heute....; Oder: Der beurkundende Notar wird bevollmächtigt.../oder die beurkundende Notarvertreterin wird bevollmächtigt... !?

Inhaltlich bleibt der Text natürlich gleich!

Verfasst: 10.10.2007, 09:13
von Summerof77
Also wir schreiben da schon vorne drauf, erschien vor dem .... als Notarvertreter oder so ähnlich.

Verfasst: 10.10.2007, 09:18
von Kordu
Nein, das muss nicht geändert werden! Der Notarvertreter handelt als Vertreter für den Notar. Daher muss das nicht geändert werden!

Verfasst: 10.10.2007, 09:19
von Lena
Ich würd einfach einen Satz nach den Beteiligten reinschreiben: Der NOtarvertreter wird nachstehend NOtar genannt. Dann gibts gar keine Unklarheiten...

Verfasst: 10.10.2007, 09:22
von brainy
also wir haben es jetzt abgeändert und doch überall Notarvertreterin geschrieben.

Die Notarvertretung wollte aber gern wissen, ob die Urkunde falsch wäre, wenn die Klauseln mit "Notar" stehen bleiben würden...

Verfasst: 10.10.2007, 09:32
von Kordu
brainy hat geschrieben:Die Notarvertretung wollte aber gern wissen, ob die Urkunde falsch wäre, wenn die Klauseln mit "Notar" stehen bleiben würden...
Natürlich nicht!

Verfasst: 10.10.2007, 09:33
von Jupp03/11
Es muss nur der Kopf geändert werden:

vor mir, der unterzeichnenden

als amtl. bestellte Vertreterin des Notars

Im Text würde ich das auf keinen Fall ändern.

Verfasst: 10.10.2007, 09:33
von Gast
Im Urkundseingang habt ihr aber schon stehen, dass der Notarvertreter beurkundet?