Wie übermittle ich Stellungnahme der IHK an AG im Nachgang?

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Gast

#11

09.10.2007, 15:59

@ cerreto

Schriftlich habe ich leider nichts. Das wurde in einer Versammlung des Registergerichts mit den hiesigen Notaren zur Sprache gebracht. Einige haben da wohl die betreffenden Zwischenverfügungen mitgenommen, da sich keiner so recht erklären konnte, warum ein Fehlen bemängelt wurde obwohl die Dokumente oft auch mehrfach versandt wurden.

Wenn ich meinen Chef richtig in Erinnerung habe, wurde das Eingeben in XNotar so begründet, dass die Registersoftware unterscheidet, welche Dokumente freigegeben werden und welche nicht. Diese Unterscheidung wird getroffen anhand des Dokumententyps, den wir in XNotar auswählen (sprich z.B. Gesellschafterliste). Wählen wir den falschen aus, muss das nachträglich vom Richter korrigiert werden.

In der Anfangszeit wurde das wohl beim AG korrigiert, aber irgendwann halt eben nicht mehr, und das ganze dann seitdem bei den Notaren per Zwischenverfügungen moniert :(
Notargehilfe

#12

09.10.2007, 16:04

Wenn man keine Begründung hat, dann bastelt man sich eben eine.

In einem anderen Thread wurde schon mal berichtet (Lena??), dass das Gericht das "Bemerkungsfeld" nicht lesen könne oder wolle oder täte. :?:

Solange man sich mit seinem Heimatgericht abstimmen kann, ists ja kein Problem. Aber wenn jedes Gericht seine eigene Regeln aufstellt, wirds echt lästig.
Gast

#13

09.10.2007, 16:10

Tja, die Registergerichte scheinen darüber, was ne "elektronische Einreichung" ist, so ihre Meinungen zu haben... Bei mir läuft da grad ne Beschwerde beim Landgericht. Da scheint mir jedes Gericht seine REchtsauslegung selbst zusammen zu basteln, die dann immer lautet, so wie wir das wollen ists richtig, alles andere nicht. Aber das kanns eigentlich nicth sein...
Gast

#14

09.10.2007, 16:11

Es war ja eigentlich nur ne Frage der Zeit, bis das mal Differenzen gibt :-)
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Pepsi
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#15

09.10.2007, 20:01

airstream, deinen Beitrag verstehe ich nicht, ich habe noch nie Probleme gehabt, benutze allerdings auch nicht XNotar und dergleichen..
Gast

#16

09.10.2007, 20:21

Pepsi hat geschrieben:airstream, deinen Beitrag verstehe ich nicht, ich habe noch nie Probleme gehabt, benutze allerdings auch nicht XNotar und dergleichen..
Hmmm, dann versuch ichs nochmal:

Wenn wir etwas zum Handelsregister vorlegen, müssen wir dazu ein Strukturdatenblatt erzeugen. Bei uns macht das eben XNotar. Bei jeder Anmeldung fügt man Anlagen (Urkunden, Gesellschafterlisten, Satzungen usw) bei.

Bei der Beifügung muss man auswählen, was das Dokument ist, sprich füge ich eine Gesellschafterliste bei, muss ich in dem Feld Dokumententyp "Gesellschafterliste" auswählen. Passt keine der Auswahlmöglichkeiten muss man "sonstige Unterlagen" (oder so ähnlich) auswählen.

Xnotar erstellt dann ein Strukturdatenblatt, dass dann via egvp verschickt wird.

Soweit ja alles klar.

Das Problem taucht aber auf, wenn man eben nachträglich noch etwas einreichen muss, z.B. in Erledigung einer Zwischenverfügung oder Anzeige einer Geschäftsanteilsabtretung.

Wir und andere hiesige Notare haben es uns da einfach gemacht und die betreffende Datei nur per egvp verschickt (sprich dort ne neue mail erstellt und die Datei als Anlage mitgeschickt) Also ohne neues Strukturdatenblatt.

Das hat uns eine Menge Arbeit erspart. Jetzt sagt allerdings das Registergericht, dass wir das so nicht mehr machen dürfen, sondern ein 2. mal per XNotar ein Strukturdatenblatt erzeugen müssen. Dabei wählen wir dann "sonstiger Anmeldefall" aus. Aber selbst da muss man einige Dinge ausfüllen. Und eben, was dem AG wichtig ist, können/müssen wir dann eben den Dokumenttyp der Anlage auswählen.
Dieses Verfahren kostet uns natürlich mehr Zeit, spart allerdings dem AG Zeit, da der Richter/Rechtspfleger die unvollständige Eingabe nicht berichtigen muss.

Diese Berichtigung ist laut AG deshalb so wichtig, weil das System selbstständig entscheidet, welche der eingereichten Dokumente online abrufbar werden und welche nicht, wie z.B. Satzungen.

So, ich hoffe, ich konnte das jetzt etwas besser rüber bringen?
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