Wie übermittle ich Stellungnahme der IHK an AG im Nachgang?

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Gast

#1

09.10.2007, 12:26

Wie muss das laufen?
Die Anmeldung der Sitzverlegung einer GmbH haben wir bereits Anfang Okt. übermittelt mit den entsprechenden Anlagen und die Stellungnahme ist jetzt nur noch nachzureichen.
Wie übermittle ich die jetzt bzw. wie lege ich den Fall in XNotar an?
Muss ich die entsprechende HR-Anmeldung öffnen und die Stellungnahme als weitere Anlagehinzufügen oder muss ich das als neue Anmeldung anlegen? Kann mir das letztere aber nicht vorstellen.
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Lotti
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#2

09.10.2007, 12:33

ich hab auch erst eine anmeldung gemacht. geh doch einfach mal auf weitere anmeldung und dann die HRB Nr. ein.dann raus. das system sagt dir ja schon, wenn was falsch ist. vielleicht muss man erst mal einfach weiterklicken und die lösung kommt dann etwas weiter hinten. sofern man das jetzt so beschreiben kann.
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#3

09.10.2007, 12:34

hab gerade nochmal geguck. ich würde "anmeldung öffnen" anklicken
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Notargehilfe

#4

09.10.2007, 12:41

Ich würde einen neuen Fall "sonstige Anmeldung" nehmen und im Bemerkungsfeld bezug auf die bereits erfolgte Anmeldung nehmen.
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Lotti
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#5

09.10.2007, 12:49

man muss erst mal weiterklicken, dann gibt er einem auch mehr möglichkeiten.
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Gast

#6

09.10.2007, 12:57

Ich würds so machen, wies notargehilfe meint.
Die Anmeldung nochmal öffnen und beifügen würd ich nicht, dann legts ja da bereits eingereichten Anlagen nochmal mit vor. Ich leg sowas immer mit sonstige Mitteilungen vor und schick dann nur die Anlage die fehlt. Das ganze Zeugs muß ich doch nicht mehr ausfüllen, das ist ja schon bei Gericht.
Gast

#7

09.10.2007, 13:30

Hab Eure Antworten gerade erst gelesen, da ich mich an XNotar versucht habe. Ich habe gerade beim Durchstöbern versucht, eine neue "sonstige" Anmeldung zu machen und dort Bezug auf die ursprüngliche Anmeldung zu nehmen und es hant funktioniert. Aber trotzdem vielen Dankfür Eure Hilfe.
cerreto
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#8

09.10.2007, 13:49

Ich würde es auch bei XNotar einen neuen Fall "sonstige Anmeldungen" nehmen. Man könnte aber sicherlich auch die Mitteilung ohne XNotar mit EGVP machen, quasi eine "normale" Mail mit Anhang.

cerreto
Gast

#9

09.10.2007, 14:02

cerreto hat geschrieben: Man könnte aber sicherlich auch die Mitteilung ohne XNotar mit EGVP machen, quasi eine "normale" Mail mit Anhang.

cerreto
Damit wäre ich vorsichtig. Wir und andere Notare haben das eigentlich seit Januar eben so gehandhabt, dass wir "im Nachgang" einfach per egvp geschickt haben (was ja echt super praktisch war). Im Juni/Juli haben wir aber ärger mit dem AG bekommen *ganz ganz böse Zwischenverfügung*

Das hiesige AG steht auf dem Standpunkt, dass alle Dokumente (auch "sonstige") per XNotar eingereicht werden müssen. Wir hatten in dem speziellen Fall eine Satzungsneufassung nachgereicht. Beim AG muss dann wohl per Hand ausgewählt/eingetragen werden um was für ein Dokument es sich handelt. Diese Mehrarbeit waren die Richter wohl nicht mehr bereit für die Notare zu übernehmen und seitdem hagelt es gnadenlos Zwischenverfügungen in allen Dingen die nicht passen.
cerreto
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#10

09.10.2007, 15:46

@ airstream: Wie haben die das beim AG denn begründet? Es sind doch keinerlei in XNotar einzugebende Strukturdaten mehr erforderlich?

Was sagt denn das Gericht, wenn Gesellschaften selbst etwas einreichen müssen oder wollen (z.B. Liste der Gesellschafter). Zugegeben, wohl nur wenige Gesellschaften werden über EGVP verfügen, aber große Gesellschaften werden hierfür sicher nicht ein Notariat aufsuchen, sondern das selbst machen. Da kann das AG doch nicht verlangen, dass die Gesellschaft das mit XNotar einreicht!?!

cerreto
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