Keine Vollmacht für Empfang und Mitteilung der Genehmigung

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cerreto
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#21

09.10.2007, 09:09

Hallo zusammen,

ich habe einen grundsätzlichen Tip, wenn einmal die Doppelvollmacht im Vertrag vergessen worden und Grundbesitz betroffen ist. Dann brauchen wir den Nachweis in der Form des § 29 GBO, müssen uns also durch Zustellung durch den GVZ helfen.

Alternativ ist es nach Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 3748 möglich, dass der Vertragsgegner die vom gesetzlichen Vertreter erhaltene Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses selbst beim Grundbuchamt einreicht. Ich habe das letztes Jahr einmal praktiziert und es hat auch beim GBA funktioniert.

cerreto
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Lotti
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#22

09.10.2007, 11:51

also ich habe es jetzt nun doch - nach absprache mit cheffe - so gemacht: Vormund angeschrieben und auf § 1829 BGB hingewiesen.der soll jetzt die mitteilung an den vertragsgegner machen und mir dann den erhalt mitteilen.die haben uns so einen schXXX vertragsentwurf übermittelt, wo halt keine vollmacht drin war, also sollen die sich jetzt auch darum kümmern.

ich wette mit euch, dass die anwältin (vormund) keine ahnung hat, was die machen soll.mal abwarten.
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