Nachtragsvermerk Änderungsurkunde

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Resa
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#1

20.02.2024, 10:37

Guten morgen an Alle.

Ich wollte mal fragen, wie ihr das macht mit Nachtragsurkunden zu Unterschriftsbeglaubigungen mit Entwurf.

Also: Wir hatten eine HR-Anmeldung, den Entwurf selbst gemacht. Nun gab es eine Zwischenverfügung. Eine Nachtragsurkunde wurde erforderlich. Auch selbige haben wir entworfen. Sie wurde von allen Gesellschaftern unterzeichnet, Unterschriften wurden hier beglaubigt.

Muss ich jetzt auf diese Nachtragsurkunde auch einen Vermerk nach § 44 ff setzen?

Dank im Voraus
elena94
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#2

20.02.2024, 11:38

Hallo,

wir machen es hier nicht so, da es sich bei der HR-Anmeldung eben nicht um eine durch den Notar aufgenommene Niederschrift handelt, sondern "nur" um eine U-Begl. unter einem Entwurf/einer Privaturkunde (Vermerk gem. § 39 BeurkG), hierbei ist m.E. unerheblich, ob der Notar den Entwurf gefertigt hat, oder nicht.
Die neue Anmeldung wird also hier einfach als normale "neue" bzw. weitere Urkunde behandelt, erhält ja eine eigene UVZ-Nr. und wird ganz normal ins UVZ eingetragen/hochgeladen, etc., ohne Vermerk/Verweis auf die vorherige Urkunde.
Liebe Grüße :wink1
Eli
Resa
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#3

20.02.2024, 16:49

Liebe Eli,

vielen Dank!!!
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