Nachgenehmigung/Vereinslöschung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#1

05.10.2007, 13:01

Hallo und Hilfe an alle... :roll:

Wir haben bereits beim VR eine Anmeldung zur Löschung eines Vereins eingereicht. Problem ist, dass nur ein Vorstandsmitglied unterschrieben hatte und wir dachten dass ein Vorstandsmitgl. zum Liquidator ernannt ist. Nun ist es so, dass alle Vorstandsmitglieder gemeinsam zum Liquidator (laut Satzung) bestellt sind.

D.h. nun, das andere Vorstandsmitglied muss die Anmeldung nachgenehmigen. Nun wär meine Frage WIE!?

Reicht es aus, wenn man es so formuliert:

"...unter Bezugnahme auf Anmeldung vom .... UR-Nr. ... erteile ich hiermit meine Genehmigung zur Löschung des Vereins." ...

Oder wie ist das?

Und was entstehen dabei für Kosten!?

Danke schon mal an euch!
Jupp03/11

#2

05.10.2007, 13:21

in vorbezeichneter Vereinsregisterangelegenheit nehme ich Bezug auf die Anmeldung des weiteren Liquidators, Herrn X, vom __.__.2007, UR-Nr.:
____/2007 des beglaubigenden Notars- und melde zur Eintragung in das Vereinsregister als Liquidator ebenfalls folgendes an:

1.
die Liquidation ist beendet.

2.
der Verein ist erloschen.

ob Kosten berechnet werden können, weiß ich nicht, jedenfalls sehe ich vorab in das Register, und dann wäre die Geschichte wohl aufgefallen.
Kordu

#3

05.10.2007, 13:22

Nein, das andere Vorstandsmitglied muss die Anmeldung nicht nachgenehmigen.

Lass Dir das Original der VR-Anmeldung vom VR zurückschicken. Das andere Vorstandsmitglied soll dann einfach auch die VR-Anmeldung unterschreiben (natürlich mit jetzt späterem Datum).

Darunter machst Du dann einfach eine Unterschriftsbeglaubigung! Fertig!
Kordu

#4

05.10.2007, 13:24

P.S.: Da Ihr nicht wusstet (nicht informiert worden seid), dass weiteres Vorstandsmitglied Liquidator ist, muss Verein weitere Kosten tragen. Aber wie gesagt, wenn Du es so machst, wie ich es vorgeschlagen habe, lediglich die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung (Entwurf einer VR-Anmeldung hattet Ihr ja schon gemacht).
Jupp03/11

#5

05.10.2007, 13:25

kordu
Sicherlich geht es so auch, aber wenn in der Urikunde steht:

ich, der unterzeichnende Herr X
Kordu

#6

05.10.2007, 13:26

@jupp03: Ja, aber man sollte wohl immer den kostengünstigsten Weg wählen! Deshalb würde ich das unter die bereits schon erklärte VR-Anmeldung machen, damit nur 5/20 Gebühr entsteht.
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#7

05.10.2007, 13:50

Vielen Dank!

Da aber leider mit der Rechtspflegerin nicht gut Kirschen essen ist und die auch nicht gerade kooperativ ist würde ich die bereits eingereichte Anmeldung nur ungern zurückfordern...(das ganze liegt dort schon seit Mai...)

Ist es nicht auch möglich, dass die weitere Liquidatorin ihre Unterschrift auf eine Kopie der Anmeldung leistet (neben der anderen Unterschrift)???
Das wäre, glaub ich am besten...
Kordu

#8

05.10.2007, 13:56

brainy hat geschrieben:Ist es nicht auch möglich, dass die weitere Liquidatorin ihre Unterschrift auf eine Kopie der Anmeldung leistet (neben der anderen Unterschrift)???
Das wäre, glaub ich am besten...
Ja, das geht auch!
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#9

05.10.2007, 14:18

Das ist ja mal super!!!

Endlich mal eine Sache womit man sich nicht Wochen rumschlagen muss!!!

Danke dir Kordu!

Und natürlich auch ein herzliches Dankeschön an jupp03 :-)
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#10

18.10.2007, 09:19

Ich hab nun doch noch eine Frage, da gleich diese Sache ansteht.

Und zwar hatte Kordu mir ja zugestimmt, dass die weitere Unterschrift auch auf der Abschrift der Anmeldung, neben der bereits geleisteten Unterschrift möglich ist. Muss ich nun, wenn ich die Anmeldung kopiere, den Beglaubigungsvermerk zur bereits geleisteten Unterschrift mitkopieren?
Mein Gefühl sagt mir ja, aber ich würd mich gern noch mal absichern...!?
Antworten