Nachgenehmigung/Vereinslöschung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Kordu

#11

18.10.2007, 09:25

Ja, Du musst die bereits geleistete Unterschrift mitkopieren! Sonst könntest Du ja nicht für die begl. Fotokopie bestätigen, dass diese mit der Urschrift vollständig übereinstimmt!
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#12

18.10.2007, 09:55

Danke Kordu!
Also, ich kopiere dann die Anmeldung, mit der darauf bereits geleisteten Unterschrift und dazu den Begl.-Vermerk (der auf der Rückseite gemacht wurde) und hänge anschließend den neuen Begl.-Vermerk daran.
Jupp03/11

#13

18.10.2007, 09:56

Das kann sie selbst dann nicht, weil die Urschrift nicht mehr da ist.
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#14

18.10.2007, 10:02

Wie meinst du das Jupp03?
Hab jetzt einfach unsere Abschrift aus der UR-Sammlung kopiert und es so vorbereitet, dass die Zweite Liquid. neben der 1. unterschreibt und ich dann den Begl. Vermerk dranhänge!?
Jupp03/11

#15

18.10.2007, 10:10

Du kannst es so machen, wie beschrieben. Nur kannst du für die Sammlung nicht sagen, dass die begl. mit der Urschrift übereinstimmt, sondern die begl. stimmt überein mit der begl. Kopie von

Ich weiß, jetzt kommt einer gleich durch den Kasten.
Antworten